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Abgabenänderungsgesetz 2014
In Umsetzung des Mitte Dezember 2013 vorgestellten Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 wurde nunmehr am das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) im Nationalrat beschlossen (RV 24 BlgNR 25. GP) und am im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2014/13) kundgemacht. Für die Personalverrechnung ergeben sich Änderungen im Bereich der Besteuerung der sogenannten „Golden Handshakes“ sowie indirekt aufbauend auf Personalverrechnungsdaten die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von (Manager-)Bezügen – Details dazu finden Sie im folgenden Beitrag.
Golden Handshakes
Steuerliche Begünstigungen für Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen sind in § 67 Abs 3, 4, 6 und 8 EStG geregelt, wobei von Änderungen durch das AbgÄG 2014 nur § 67 Abs 6 sowie § 67 Abs 8 lit a und b EStG betroffen sind.
Freiwillige Abfertigungen (§ 67 Abs 6 EStG)
Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit genutzt, den bislang ungegliederten § 67 Abs 6 EStG in Ziffern zu gliedern, sodass nunmehr folgende Gesetzessystematik anzuwenden ist (Änderungen hervorgehoben):
„(6) Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfer...