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Kündigungsentschädigung bei berechtigtem Austritt des Dienstnehmers
Hat der (berechtigt) austretende Dienstnehmer aus besonderen Gründen keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche in jenem Zeitraum, der bis zur ordnungsgemäßen Kündigung durch den Dienstgeber vergehen würde, so steht dem Dienstnehmer auch keine Kündigungsentschädigung zu ().
Dem OGH wurde folgender Sachverhalt zur Beurteilung vorgelegt:
Die Klägerin war als Angestellte im Einkauf tätig. Sie vereinbarte mit ihrem Dienstgeber im Anschluss an den Mutterschutz eine zweijährige Karenz. Über das Vermögen ihres Dienstgebers wurde während der vereinbarten Karenz ein Konkursverfahren eröffnet. Die Dienstnehmerin erklärte ihren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 IO. Dabei hatte die Dienstnehmerin infolge der Karenzierung für den Zeitraum der Karenz bis zum fiktiven Ende des Dienstverhältnisses durch ordnungsgemäße Kündigung seitens des Dienstgebers (bzw des Insolvenzverwalters) keinen Entgeltanspruch. Die Dienstnehmerin begehrte für diesen Zeitraum eine Konkursforderung in Höhe von 15.461,01 € an Kündigungsentschädigung. Das Klagebegehren wurde von den Vorinstanzen übereinstimmend abgewiesen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Falle einer Insolvenz des Dienstgebers übt der Insolvenzve...