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PV-Info 7, Juli 2019, Seite 12

Beendigung einer betrieblichen Übung

Thomas Rauch

Regelmäßig gewährte bezahlte Pausen begründen eine betriebliche Übung (), die nur mit Verschlechterungsvereinbarungen aufgehoben werden kann, falls sie nicht mit einem Unverbindlichkeits- oder Widerrufsvorbehalt verbunden war.

Freiwillige Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, begründen eine betrieblicheÜbung, wenn der Arbeitnehmer davon ausgehen kann, dass (mangels ausdrücklicher Betonung des freiwilligen und jederzeit widerrufbaren oder unverbindlichen Charakters der Zuwendung) ein Anspruchals vereinbart angesehen werden kann. Es kommt also darauf an, was ein Arbeitnehmer dem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers entnehmen kann (; , 9 ObA 34/17s).

Keine Begründung einer betrieblichen Übung

Daher kann von einer betrieblichen Übung nur dann gesprochen werden, wenn Leistungen nach einem nachvollziehbaren System gewährt werden (zB ). Wird eine Erfolgsbeteiligung jährlich (in deutlich schwankenderHöhe) festgelegt und ergeben sich die Schwankungen nicht aus einem nachvollziehbaren System, so entsteht keine betriebliche Übung ().

Weiters kann für Leistung...

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