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Beitragsrechtliche Erleichterungen für Dienstgeber aufgrund der Coronavirus-Pandemie
Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außerordentliche Schritte. Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen. Der Nationalrat hat am die gesetzlichen Grundlagen für ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die Betriebe in dieser Notsituation mit ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen zu unterstützen.
Coronabedingte ASVG-Änderungen
Im Nationalrat wurden durch das sogenannte „2. Corona-Paket“ neuerlich Änderungen zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation beschlossen und damit einige wichtige Feststellungen mit Auswirkungen auf die Personalverrechnung getroffen. Dabei wurden unter anderem Erleichterungen für die Dienstgeber im Beitragsrecht zur Abmilderung der Folgen der Coronavirus-Pandemie geschaffen. Mit den coronabedingten Änderungen im neu eingefügten § 733 ASVG hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung konzipiert, wonach die ÖGK die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen unterstützen kann, um diese Notsituat...