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PV-Info 4, April 2020, Seite 2

Rund um das Coronavirus

Andreas Gerhartl

Arbeitsrechtliche Fragen zum Coronavirus wurden bereits von Rauch in der PV-Info 3/2020, Seite 1 f, behandelt. Der folgende Beitrag ergänzt diese Informationen durch die von der Arbeiterkammer (AK) verlautbarten FAQs zu diesem Thema (erweitert um Zusatzinformationen zum Vergütungsanspruch für Verdienstentgang). Überdies ergingen dazu mittlerweile auch Regelungen für den Bereich der Arbeitslosenversicherung.

FAQs der Arbeiterkammer

Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben?

Nein. Grundsätzlich sollten sämtliche Verfügungen bezüglich der Anwesenheitspflicht im Betrieb zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Ein eigenmächtiges, einseitiges Fernbleiben von der Arbeit wäre insbesondere dann gerechtfertigt, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies wäre zB dann gegeben, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. Das gilt nicht für jene, die berufsmäßig mit Krankheiten regelmäßig zu tun haben, wie etwa in Spitälern oder Apotheken.

Ein Fernbleiben von der Arbeit ist aber dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer behördli...

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