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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2021
Für die Angestellten im Baugewerbe kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht.
Gehaltserhöhung
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen werden jeweils für eine Laufzeit von zwölf Monaten
mit um 2,0 % und
mit um 0,60 Prozentpunkte + die durchschnittliche prozentuelle Veränderung des Verbraucherpreisindex 2015 im Vergleich zum Vorjahr
erhöht. Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wurde der Durchschnitt im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2022 vereinbart.
Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie der Wirtschaftskammer (http://www.bau.or.at) abrufbar.
Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Taggeld (Inland)
Die Taggeldsätze wurden, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt, festgesetzt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie | bis | ab | ab |
§ 17 Z 1, 2 und 4 lit b | 29,00 € | 29,60 € | 30,20 € |
§ 17 Z 3 und 4 lit a | 15,80 € | 16,10 € | 16,40 € |