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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Verschiebung des Inkrafttretens der Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter auf jene der Angestellten um drei Monate auf (321/BNR, ) – zu den grundsätzlich gleichbleibenden Details der Änderungen siehe Gerhartl, Verschiebung der Angleichung der Arbeiterkündigungsfristen, PV-Info 1/2021, Seite 7.
Mit Veröffentlichung im BGBl (BGBl I 2021/86, ausgegeben am ) wurde die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) abgeschlossen. Die Änderungen treten mit in Kraft und sind grundsätzlich auf Exekutionsverfahren anwendbar, für welche der Exekutionsantrag nach dem bei Gericht einlangt – PV-Info wird Sie über die personalverrechnungsrelevanten Änderungen in der nächsten Ausgabe informieren.
Senkung der Verzugszinsen für Beitragsrückstände in der Sozialversicherung ab : Ab wird der Verzugszinsensatz befristet bis auf 1,38 % (im Jahr 2021) gesenkt (Basiszinssatz zuzüglich zwei [statt bislang vier] Prozentpunkte gemäß § 746 Abs 4 ASVG).