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Mittelpunkt der Lebensinteressen einer verheirateten Person bei wechselnden Wohnsitzen im In- und Ausland
Das BFG hatte sich im Erkenntnis vom , RV/5101996/2015, mit der Beurteilung des Mittelpunkts der Lebensinteressen einer verheirateten Person bei wechselnden Wohnsitzen im In- und Ausland auseinanderzusetzen und damit über den Anspruch auf Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe zu entscheiden. Aufgrund des gesteigerten Mobilitätsverhaltens und der daraus resultierenden Gestaltung der maßgeblichen Lebensumstände, ist das BFG zur Ansicht gelangt, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen immer wieder verlagern kann.
Sachverhalt
Eine mit einem Niederländer verheiratete Österreicherin verlagerte nach eigenen Angaben kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes ihren Lebensmittelpunkt von den Niederlanden nach Österreich. Sie verfügte im Inland über eine eigene Wohnung in ihrem ElS. 24 ternhaus und lebte auch immer wieder für ein paar Wochen im Jahr mit den Kindern bei ihrem Ehemann in den Niederlanden. Der Ehegatte war weiterhin in den Niederlanden wohnhaft und ging dort einer unselbständigen Beschäftigung nach. Im Zeitraum Juli 2007 bis Ende Juli 2011 war auch die Beschwerdeführerin für einen niederländischen Arbeitgeber unselbständig tätig.
Der Ehemann leistete seinen Schwiegereltern regelmäß...