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Anspruch eines in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Familienvaters auf AVAB und Kinderfreibetrag für ein in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaftes Kind
In einem aktuellen Erkenntnis versagt das BFG einem aus Polen entsendeten und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen unselbständig Erwerbstätigen den Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag (im Folgenden: AVAB) und Kinderfreibetrag für sein in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaftes Kind. Begründet wurde dies damit, dass der Steuerpflichtige im entscheidungsrelevanten Kalenderjahr mehr als neun Monate den polnischen Rechtsvor-schriften über soziale Sicherheit unterlag und somit für diesen Zeitraum in Österreich kein Anspruch auf Familienleistungen im Sinne des Art 67 VO (EG) 883/2004 gegeben war. Damit bestand auch kein Anspruch auf Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag ().
Sachverhalt
Ein unselbständig Erwerbstätiger wurde – wie auch schon die Jahre zuvor – im Kalenderjahr 2011 von seiner polnischen Arbeitgeberin nach Österreich entsendet und verfügte in diesem Kalenderjahr über eine österreichische Wohnsitz. Die Ehefrau sowie der Sohn des in Österreich steuerpflichtigen Dienstnehmers lebten im entscheidungsgegenständlichen Veranlagungsjahr 2011 durchgehend in Polen.
Für den entsendeten Dienstnehmer wurde im Zeitraum vom bis zum eine Ausnahmev...