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PV-Info 10, Oktober 2016, Seite 20

Kein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei Kündigung

Andreas Gerhartl

Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis trotz Vorliegens eines Austrittsgrundes durch Kündigung, schließt dies den Anspruch auf Kündigungsentschädigung zwar nicht von vornherein aus, das Bestehen dieses Anspruchs ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden. So muss der Arbeitnehmer dezidiert darlegen, warum ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar war ().

Sachverhalt

Der klagende Arbeitnehmer war beim beklagten Arbeitgeber als technischer Angestellter beschäftigt. Mit E-Mail vom erklärte er unter dem Betreff „Kündigung“ Folgendes: „Wie bereits mündlich mitgeteilt, kündige ich hiermit aufgrund der angekündigten verschlechternden Versetzung, der ich nicht zugestimmt habe, mein Dienstverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum . Ich behalte mir ausdrücklich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor, stehe aber zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach wie vor gerne für Gespräche über eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zur Verfügung.“

Der klagende Arbeitnehmer begehrte unter anderem die Zahlung einer Kündigungsentschädigung: Der Arbeitgeber habe ihm mit un...

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