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PV-Info 10, Oktober 2016, Seite 13

Verlustabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

Nina Jandl

Der vorliegende Fall behandelt das Thema des Verlustabzugs bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Strittig war die Frage, ob die Bestimmung des § 18 Abs 6 EStG verfassungswidrig ist, da die Norm die Möglichkeit eines Verlustabzugs bzw Verlustvortrags auf betriebliche Einkünfte beschränkt ().

Der beschwerdeführende Arbeitnehmer bezog im Jahr 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. In diesen Einkünften war unter anderem das Ablösekapital enthalten, welches er auf Basis einer Teilabfindungsvereinbarung erhielt. Bei der Berechnung dieses Abfindungsbetrags unterlief allerdings ein Fehler, welcher im Jahr 2012 korrigiert wurde. Der Beschwerdeführer zahlte den aufgrund des Rechenfehlers zu viel erhaltenen Betrag im Jahr 2012 an den Arbeitgeber zurück. Den Rückzahlungsbetrag berücksichtigte er in der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2012 als Werbungskosten. Dieser Betrag überstieg allerdings die positiven Einkünfte in diesem Jahr, sodass der Beschwerdeführer bei der Einkommensteuerveranlagung 2013 die Berücksichtigung des negativen Gesamtbetrages der Einkünfte des Jahres 2012 als Verlustvortrag beantragte.

Rechtslage

Gemäß § 18 Abs 6 EStG sind als Sonderausgaben auch V...

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