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PV-Info 2, Februar 2019, Seite 16

Neuerungen im Ausländerbeschäftigungsrecht

Andreas Gerhartl

Mit BGBl I 2018/94, ausgegeben am , wurde das AuslBG ab geändert. Kernpunkte der Reform sind eine verfassungskonforme Gestaltung des Punkteschemas für die Zulassung sonstiger Schlüsselkräfte zum Arbeitsmarkt und eine Verordnungsermächtigung für die Festlegung regionaler Mangelberufslisten und von Berufen im hochqualifizierten Bereich.

Kriteriengeleitetes Punktesystem

Die Zulassung von Ausländern zum Arbeitsmarkt mittels Rot-Weiß-Rot-Karte basiert auf dem kriteriengeleiteten Punktesystem. Demnach müssen neben etwaigen sonstigen Erfordernissen (zB Mindestentlohnung) vor allem die in der jeweils maßgeblichen Anlage zum AuslBG angeführten Mindestpunkte erreicht werden. Das AuslBG unterscheidet dabei zwischen folgenden Personengruppen:

Der Antrag auf Zulassung ist gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, die Beschäftigungsbedingungen einzuhalten, bei der nach dem NAG zuständigen S. 17Behörde (das ist im A...

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