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ASoK 6, Juni 2020, Seite 227

Beschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland

Fokus Baugewerbe

Stefan Haas

Werden Arbeitskräfte aus Österreich nach Deutschland überlassen, so findet neben dem österreichischen AÜG auch das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (dAÜG) Anwendung. Anders als die gesetzliche Grundlage in Österreich sieht das dAÜG jedoch umfassende Einschränkungen bei der Überlassung aus dem Ausland, speziell für den Baubereich, vor.

1. Ziel und Zweck des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland überlassen, so unterliegt diese Überlassung primär den Bestimmungen des dAÜG. Der Zweck des dAÜG besteht einerseits im Schutz der überlassenen Arbeitskräfte, insb in arbeitsvertraglichen, arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, und andererseits in der Regelung der Arbeitskräfteüberlassung selbst zur Vermeidung von arbeitsmarktpolitisch nachteiligen Entwicklungen. Das dAÜG dient neben dem Schutz der überlassenen Arbeitskräfte auch dem Schutz der betriebseigenen Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebs (Stammarbeitnehmer), da der Einsatz von überlassenen Arbeitskräften im Betrieb für die Stammarbeitnehmer zu keiner Beeinträchtigung der Lohn- und Arbeitsbedingungen führen und keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirk...

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