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Doppelt ansässige Gesellschaften
Die OECD hat Empfehlungen zur Neutralisierung von „hybrid mismatches“ auf DBA-Ebene veröffentlicht und dabei auch doppelt ansässige Gesellschaften angesprochen. Schnitger/Oskamp (IStR 2014, 385 ff.) legen zunächst dar, dass nach Ansicht der OECD Gestaltungen mit doppelt ansässigen Gesellschaften zunehmend zur unlauteren Erlangung von abkommensrechtlichen Begünstigungen eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund plane die OECD, die bisher geltende Tie-Breaker-Regelung gem. Art. 4 Abs. 3 OECD-MA durch eine neue Vorschrift zu ersetzen. Bisher ist eine doppelt ansässige Gesellschaft (nur) in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sich ihr Ort der Geschäftsleitung befindet. Zukünftig soll die Bestimmung des vorrangigen Ansässigkeitsstaates von Fall zu Fall von den Vertragsstaaten im gemeinsamen Verständigungsverfahren erfolgen. Schnitger/Oskamp sehen die vorgeschlagene Neuregelung kritisch, da sie erhebliche Unsicherheiten bei der DBA-Anwendung für doppelt ansässige Gesellschaften nach sich ziehen würde.