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Editorial
Das Gesellschaftsrecht und der Aufsichtsrat im Wandel
Liebe Leserinnen und Leser,
in Zeiten der Corona-Krise erweist sich Flexibilität als „Knock-out-Kriterium“. Seit Ende Februar ist in vielen Bereichen des gesellschaftlichen, aber auch gesellschaftsrechtlichen Lebens buchstäblich kein Stein auf dem anderen geblieben. Rasches, zielgerichtetes Handeln war – und ist – das Gebot der Stunde. Der Gesetzgeber ist mehr denn je als Risikomanager gefragt; Gleiches gilt für Unternehmensleitung und Unternehmensaufsicht. Bisweilen wird Managern hierzulande eine Vollkaskomentalität nachgesagt. Damit ist dieser Tage (auch) kein Staat zu machen: Entscheidungen sollen und müssen getroffen werden; doch vielfach fehlt es an einer eindeutigen (rechtlichen) Grundlage, der wirtschaftliche Ausblick ist – bestenfalls – volatil. Wir alle tappen mehr oder weniger im Dunkeln.
Vor diesem Hintergrund bewahrheitet sich die weise Einsicht des Jahrtausende alten Diktums des griechischen Philosophen Heraklit: Panta rhei, alles fließt. In einer Phase der Transformation erleben wir einen rasanten Digitalisierungsschub, der weitreichende rechtliche, organisatorische und nicht zuletzt technische Fragen aufwirft. Im Lau...