Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorlagen des BFH zur Berücksichtigung finaler Auslandsverluste
Niemann/Panagiotis (DStR 2021, 441 ff) analysieren ein derzeit beim BFH anhängiges Verfahren zur steuerlichen Behandlung finaler Auslandsverluste (EuGH-Vorlage vom , I R 32/18) und fassen Vorlagefragen des BFH an den EuGH zusammen. Sie vertreten die Ansicht, dass im Fall der Freistellungsbetriebsstätte und damit auch im Vorlageverfahren eine objektive Vergleichbarkeit gegeben sei. Da DBA lediglich eine Schrankenwirkung zukomme, diene die Nichtberücksichtigung von Verlusten der Vermeidung der doppelten Verlustnutzung. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass ein Verlust, solange er im Ausland vortragsfähig ist und vorgetragen wurde, als final zu berücksichtigen ist. Für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf ausschließlich im Verlustjahr entstandene Verluste fehle es an einer tragfähigen Begründung. Abschließend gehen sie auf die letzte Vorlagefrage des BFH ein, ob die Höhe der im Inland anzusetzenden ausländischen Verluste der Höhe nach auf den nach ausländischem Recht ermittelten Wert begrenzt sei, was der Senat unter Hinweis auf den Vergleich zu laufenden Verlusten bejahe.