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Schweizerisches Bundesgericht zur Anwendung des EU-Zinsbesteuerungsabkommens auf Dividendenausschüttung
Die Rechtsprechung des EuGH ist auch für die Auslegung des zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen Zinsbesteuerungsabkommens maßgeblich.
Art 15 Zinsbesteuerungsabkommen ist im Einklang mit der EuGH-Judikatur auszulegen und erfordert die Zahlung von Dividenden an den „Nutzungsberechtigten“.
Da das Verbot des Rechtsmissbrauchs einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, ändert das Fehlen von einzelstaatlichen oder vertraglichen Bestimmungen zur Verhinderung von Missbrauch nichts an der Verpflichtung der nationalen Behörden, die Rechte aus dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen bei betrügerischer oder missbräuchlicher Geltendmachung zu verwehren.
Sachverhalt: Der A.-Konzern produziert und vertreibt Kaffeemaschinen. Eine zur Gruppe gehörige, in Irland ansässige Gesellschaft (idF A. Ltd) „besorgt die Marken- und Patentverwaltung sowie die Führung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des A.-Konzerns, dem weltweit größten Hersteller von Kaffeemaschinen“. Im Jahr 2005 kaufte die A. Ltd verschiedene Immaterialgüterrechte und sicherte sich auch Forschung und Entwicklung einer anderen Gesellschaft des A.-Konzerns. Seit 2006 hält die A. Ltd Anteile an einer schweizerischen Gesel...