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Ausländerbeschäftigung: Vergabe von Punkten für die Zulassung zum Arbeitsmarkt
Die Zulassung von ausländischen Schlüsselkräften und Künstlern sowie niedergelassenen Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt erfolgt nach Abschnitt III des AuslBG nach einem sogenannten kriteriengeleiteten Punktesystem. Der VwGH hat – am Beispiel der Absolvierung eines Hochschulstudiums – klargestellt, dass die Vergabe von Punkten einen Bezug zwischen dem betreffenden Kriterium und der angestrebten Tätigkeit voraussetzt ().
Sachverhalt
Der Ausländer hatte ein Hochschulstudium absolviert und sollte im EDV-Bereich beschäftigt werden. Bei Anrechnung des Studiums war die Mindestpunkteanzahl für die Beschäftigung als besonders hoch qualifizierte Schlüsselkraft im Sinne der Anlage A zu § 12 AuslBG erfüllt. Fraglich war aber, ob für das betreffende Studium Punkte vergeben werden konnten, da das konkrete Studium für die geplante Tätigkeit weder vorgesehen noch üblich war.
Bezug zur angestrebten Tätigkeit
Der VwGH leitete aus den Materialien ab, dass die Vergabe von Punkten – im konkreten Fall nach Anlage A zu § 12 AuslBG – untrennbar mit dem Zweck der in Aussicht stehenden Beschäftigung verbunden ist (ErlRV 2163 BlgNR 24. GP, 4). Die Vergabe von Punkten kommt daher nur in Betracht, ...