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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Nachtrag zum Gastgewerbe-Kollektivvertrag
Die neue – zweistufige – Entlohnung für Pflichtpraktikanten (siehe Köck, Änderungen im Kollektivvertrag für das Gastgewerbe: Das Ende des Garantielohns, PV-Info 6/2015, Seite 18 f) gilt entgegen der ursprünglichen Aussendung nur für den Angestelltenbereich. Für Pflichtpraktikanten, die dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe unterliegen, kam es zu keiner Änderung.
Weiters wurde bezüglich der Berechnung der Sonderzahlung im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe seitens der WKÖ klargestellt, dass mit dem Ausdruck „200 % des jeweiligen Ist-Lohns“ das Aktualitätsprinzip gemeint ist. Auch bei erheblichen saisonbedingten Arbeitszeitschwankungen ist der Juni- bzw Novemberlohn der Berechnung zugrunde zu legen und keine Mischsonderzahlung vorzunehmen. Gleiches gilt bei freiwilliger Vorverlegung des Auszahlungstermins.
Mag. Elfriede Köck
Sozial ungerechtfertigte Kündigung
Gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie wesentliche Interessen ...