Steuerliche Behandlung von Fruchtgenussvereinbarungen
1. Aufl. 2019
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S. 9B. Zivilrechtliche und steuerliche Behandlung
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
1.1. Zivilrechtliche Grundlagen
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Das Rechtsinstitut des Fruchtgenusses hat seine Wurzeln im Zivilrecht. Das Steuerrecht enthält keine eigenständige Fruchtgenuss-Definition. Daher sind die einzelnen Fruchtgenussarten ebenfalls nicht gesetzlich geregelt. Es bedarf somit zur umfassenden steuerlichen Würdigung zunächst eine Aufarbeitung der zivilrechtlichen Eckpunkte. Die zivilrechtliche Einordnung ist in den meisten Fällen auch für die weitere steuerliche Behandlung von entscheidender Bedeutung.
1.1.1. Allgemeines
1.1.1.1. Grundsätze
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Das Fruchtgenussrecht iSd der Legaldefinition des § 509 ABGB stellt die wichtigste Personaldienstbarkeit dar. Die maßgeblichen zivilrechtlichen Bestimmungen finden sich in den § 509 bis 520 ABGB. Das gesetzliche Grundmodell basiert auf Fruchtgenussrechten an körperlichen Wirtschaftsgütern. Das Zivilrecht umschreibt den Fruchtgenuss als ein „Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen“.
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Durch das Fruchtgenussrecht wird eine Trennung von Vermögenssubstanz und Nutzungsmöglichkeit vollzogen. Der Fruchtgenuss wird demnach als ein vom Eigentum abgespaltenes Rec...