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Wallner/Grabner

Praxisleitfaden Forschungsprämie

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4347-2

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Dokumentvorschau
Praxisleitfaden Forschungsprämie (1. Auflage)

S. 1955. Bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Forschungsprämie

Die Forschungsprämien (wie auch Rückforderungsansprüche) gelten als Abgaben vom Einkommen iSd BAO. Die Prämien stellen keine Betriebseinnahme dar und sind daher nicht steuerpflichtig. Sie führen auch zu keiner Aufwandskürzung iSd § 20 Abs 2 EStG und kürzen nicht die Anschaffungskosten iSd § 6 Z 10 EStG. Der Ertrag (bzw der Aufwand im Falle eines Rückforderungsanspruchs) ist daher im Rahmen einer Mehr-Weniger-Rechnung für steuerliche Zwecke zu korrigieren.

Die Prämie selbst wird auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben und in Fällen von Abgabenrückständen werden die Abgabenschulden abgedeckt. Sofern keine Abgabenschuld besteht, bewirkt die Forschungsprämie ein Guthaben, dass zurückbezahlt werden kann. Im Hinblick darauf, dass eine Prämiengutschrift keine Abgabenfestsetzung darstellt, unterliegt diese auch nicht der Anspruchsverzinsung nach § 205 BAO.

Unternehmensrechtlich kann die Forschungsprämie sofort erfolgswirksam erfasst werden, da sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen ohne weitere Auflagen gewährt wird. Ein Ausweis hat unter § 231 Abs 2 Z 4 lit c UGB sonstige betriebliche Erträge – übrige bzw § 231 Abs 2 Z 8 sonstige betriebliche Aufwendungen zu erfolgen. Eine Kürzung des Steueraufwandes i...

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