Praxisleitfaden Forschungsprämie
1. Aufl. 2021
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S. 1713. Auftragsforschung
Nach § 108c Abs 2 Z 2 EStG kann neben einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E auch für in Auftrag gegebene F&E (Auftragsforschung) eine Prämie in Höhe von 14 % (vor : 12 %) in Anspruch genommen werden. Die Auftragsforschungsprämie wurde mit dem Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 eingeführt. Die steuerliche Begünstigung soll eine Inanspruchnahme der Prämie für Klein- und Mittelbetriebe ermöglichen, da diese idR über keine eigene F&E-Abteilung verfügen und somit stärker auf in Auftrag gegebene F&E angewiesen sind. Im Unterschied zur eigenbetrieblichen F&E steht die Prämie für Auftragsforschung dem Auftraggeber zu, wenn dieser Forschungsleistungen an Dritte vergibt und nicht selbst forscht. Ein Auftraggeber beauftragt daher ein selbständiges F&E-Projekt bei einem Dritten. Damit insbesondere KMUs in den Genuss der Auftragsforschungsprämie kommen, wurde die Prämie mit einer Bemessungsgrundlage von 1.000.000,00 Euro (Prämie somit aktuell 140.000,00 Euro) gedeckelt. Dieser Deckel wurde mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22 von damals 100.000,00 Euro auf 1.000.000,00 Euro pro Wirtschaftsjahr angehoben.
Für die Geltendmachung der in Auftrag gegebenen F&E sind, wie...