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VwGH zur Frist für die Beantragung eines Zuzugsfreibetrages
Die in der Zuzugsbegünstigungsverordnung festgelegte Frist von sechs Monaten ab Zuzug zur Beantragung eines Zuzugsfreibetrages ist für Zuzüge, die vor Inkrafttreten der VO erfolgten, nicht anwendbar.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (Bf), eine bereits im September 1999 in die USA gezogene Wissenschaftlerin, die nach Österreich zurückzog und mit an einer österreichischen Universität angestellt war, beantragte mit Eingabe vom die Zuerkennung des pauschalen Zuzugsfreibetrages gem § 103 Abs 1a EStG.
„(1a) Bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft oder Forschung dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist, kann der Bundesminister für Finanzen, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Hohe von 30 % der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können daneben keine weiteren Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen, geltend gemacht werden.
(2) […]
(3) Der Bundesm...