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Verfassungsrechtliche Grenzen für Anzeigepflichten von Steuergestaltungen
Debus (DStR 2017, 2520 ff) legt dar, dass der deutsche Steuergesetzgeber Anzeigepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Steuerverfahrensrecht implementieren möchte und damit einem international zu beobachtenden Trend folge, Steuervermeidungspraktiken, die als missbräuchlich empfunden werden, mit einem präventiv wirkenden Instrument zu begegnen. Das deutsche Steuerrecht kenne derzeit Anzeigepflichten nur als Mitwirkungspflichten natürlicher Personen sowie als besondere Meldepflichten von Körperschaften. Aus dem deutschen Steuerverfahrensrecht mit dem Offenlegungsprinzip ergebe sich aber ein „Wissensvorsprung“ der Finanzverwaltung. Debus argumentiert, aus verfassungsrechtlicher Sicht spreche gegen die geplanten Anzeigepflichten, dass die deutsche Steuerrechtsordnung ausreichend Instrumente besitze, die wirksam gegen missbräuchliche Gestaltungen eingesetzt werden können. Die geplanten Anzeigepflichten seien daher verfassungsrechtlich gerechtfertigt, aber nicht verhältnismäßig.