Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag
4. Aufl. 2018
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S. 422. Sozialversicherungs- Zuordnungsgesetz (SV-ZG)
Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG), welches mit in Kraft getreten ist, ist das erste Ergebnis von langandauernden und schwierigen Bestrebungen zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Das Gesetz fußt prinzipiell auf einer Einigung der Sozialpartner im Rahmen des Forums Alpbach im August 2016.
Im Wesentlichen schafft das SV-ZG drei neue Verfahrensarten:
Vorabprüfung hinsichtlich der vertraglichen Zuordnung,
GPLA mit Mitwirkung der SVA bzw. SVB und
eine Versicherungszuordnung auf Antrag.
2.1. Vorabprüfung der Versicherungszuordnung
Die Vorabprüfung der Versicherungszuordnung erfolgt gem. den in § 412d ASVG normierten Kriterien. Es soll diesfalls bereits bei bestimmten Fällen der Anmeldung zur GSVG-Pflichtversicherung mittels eines Fragebogens geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder aber nach dem GSVG bzw. BSVG vorliegt. In praxi bedeutet dies, dass mit der Versicherungserklärung bei Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen eines gemeinsamen Fragebogens zwischen der SVA bzw. SVB und der zuständigen Gebietskrankenkasse die Erwerbsform festgestellt werden sol...