Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag
3. Aufl. 2013
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S. 1416. Möglichkeit der Riskenminimierung in der Praxis
6.1 Allgemeines
Bevor Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen, wie in der Praxis bereits im Vorfeld verhindert werden kann, dass eventuelle Risken im Zusammenhang mit der Abgrenzung Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag auftreten, soll anhand einiger Beispiele aus der Praxis dargestellt werden, welche Konsequenzen die Anwendung des „falschen“ Vertrags in der Praxis haben kann.
6.2 Potentielle Risken in der Praxis
Da die Beurteilung und Verantwortung, ob ein echtes Dienstverhältnis, ein freies Dienstverhältnis oder aber ein Werkvertrag vorliegt, zunächst in erster Linie dem Dienstgeber obliegt, besteht in der Praxis immer wieder die Gefahr, dass im Falle einer falschen Einstufung zum einen der Beschäftigte nachträglich arbeitsrechtliche Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht einklagt und andererseits, dass in Folge einer Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) seitens der Gebietskrankenkasse, des Finanzamts bzw. der Gemeinde die entsprechenden lohnabhängigen Abgaben nachgefordert werden.
Die Risken, die in diesem Zusammenhang schlagend werden können, können anhand der folgenden Beispiele beschrieben werden: