Bilanzen lesen für Juristen
1. Aufl. 2022
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S. 324. Bilanzierung nach UGB
4.1. Rechtliche Grundlagen im Überblick
Europarechtliche Grundlage ist die EU-Bilanz-Richtlinie aus 2013 (RL 2013/34/EU).
Nationale Rechtsgrundlage ist das Unternehmensgesetzbuch (UGB 2005), das aus dem 1938 übernommenen deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) hervorgegangen ist und 2007 das ursprünglich deutsche HGB abgelöst hat. Die Bestimmungen zur Bilanzierung, in der Diktion des Unternehmensgesetzbuches (UGB) als „Rechnungslegung“ bezeichnet, sind in den § 189 bis 285 des UGB im Rahmen des Dritten Buches „Rechnungslegung“ enthalten.
Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurden die entsprechenden UGB-Bestimmungen letztmalig novelliert und an die EU-Bilanz-Richtlinie angepasst.
Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) erweiterte 2017 mit den § 243b–c und 267a UGB die Berichtspflichten von großen Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen.
Unternehmen von öffentlichem Interesse sind
Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an der Börse eines EU- bzw EWR-Mitgliedsstaats zugelassen sind,
Kapitalgesellschaften, die Banken bzw Versicherungen sind, sowie
Unternehmen, die (unabhängig von der Rechtsform) gesetzli...