Bilanzierung und Bilanzanalyse
13. Aufl. 2017
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S. 824. Bilanzierung, Bewertung und Erstellung des Jahresabschlusses
Dieses Kapitel stellt die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsbestimmungen dar. Die meisten davon werden typischerweise erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses relevant. Zunächst werden im Rahmen der Inventur die Gegenstände, die am Abschlussstichtag im Unternehmen vorhanden sind, erfasst und anschließend bewertet. Hierauf werden Wertmaßstäbe für die Erst- und die Folgebewertung vorgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens, des Umlaufvermögens sowie der Schulden bildet den Schwerpunkt dieses Kapitels. Das Eigenkapital des Unternehmens ergibt sich rechnerisch als Differenz des Bruttovermögens und der Schulden. Insoweit haftet ihm kein Bewertungsproblem an. Aus Dokumentationsgründen werden die einzelnen Positionen des Eigenkapitals (zB Grundkapital, Rücklagen) jedoch getrennt ausgewiesen. Zuletzt werden noch die Rücklagen und der Abschluss der Konten samt der Gewinnverteilung dargestellt.
4.1. Inventur
Gemäß dem Grundsatz der Vollständigkeit sind alle Vermögensgegenstände und Schulden in die Bilanz aufzunehmen. Dazu werden im Rahmen der Inventur für jeden Bilanzstichtag die Bestände aufge...