Praxis der Bilanzierung 2019/2020
15. Aufl. 2019
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S. 2639. Verbindlichkeiten
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A. | Anlagevermögen | A. | Eigenkapital |
B. | Umlaufvermögen | B. | Rückstellungen |
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | C. | Verbindlichkeiten |
D. | Rechnungsabgrenzungsposten |
9.1. Einstimmung auf das Thema
Je nach der Eintrittswahrscheinlichkeit ist zwischen drei Arten von Verbindlichkeiten zu unterscheiden:
Verbindlichkeit im engeren Sinn: Hier sind die Höhe der Verpflichtung und der Zeitpunkt der Fälligkeit gegeben, zB Lieferantenrechnung über 17.000 €, fällig am 22.3.
Rückstellung: Hier fehlt wenigstens ein Merkmal – entweder ist es die Höhe des Betrages oder der Zeitpunkt der Fälligkeit. Bei der Abfertigungsrückstellung kann die Höhe berechnet werden, die Fälligkeit ist aber noch offen.
Eventualverbindlichkeit: Hier ist eine Schuld möglich, mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, zB Bürgschaft. Das Einstehen für eine fremde Schuld setzt aber voraus, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
So wie beim Umlaufvermögen das strenge Niederstwertprinzip gilt für die Verbindlichkeiten das strenge Höchstwertprinzip. Strenges Höchstwertprinzip bedeutet, dass Werterhöhungen verpflichtend berücksichtigt werden müssen. Wertminderungen sind ebenfalls zu berü...