Praxis der Bilanzierung 2019/2020
15. Aufl. 2019
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S. 513. Basiswissen Steuerrecht (§ 4 bis § 20 EStG)
3.1. Lernziel
Aus dem Einkommensteuergesetz werden im Originalwortlaut Passagen aus Paragraphen vorgestellt, die für das Bilanzieren besonders wichtig sind. Insbesondere sind das die §§ 4 bis 14 des EStG. Diese Gesetzesstellen werden zweckdienlich erläutert. Sie sind aber keinesfalls auswendig zu lernen, sondern so weit zu bewältigen, dass ihr Inhalt für die Lösung bestimmter Bilanzierungsfälle bekannt ist. Zusätzlich finden Sie noch für die Bilanzierung maßgebliche Richtlinien (EStR). Sie sind die Auslegung des Einkommensteuergesetzes durch das Finanzministerium und erleichtern den Finanzbeamten die Anwendung der Steuergesetze. Aber auch ein Bilanzersteller greift auf diese zusätzlichen Hilfen zurück, da sie in der Praxis zum einheitlichen Verständnis der Gesetzesstellen beitragen. Von den zahlreichen vorhandenen Richtlinien und Erlässen sind aber nur die für das Thema „Bilanzierung“ wichtigsten Teile herausgegriffen und dargestellt.
3.2. Einstimmung auf das Thema
Zu Beginn ist festzuhalten, dass es vier Gewinnermittlungsarten gibt. Als Bilanzierer werden die Gewinnermittler nach den Vorschriften des § 5 und des § 4 Abs 1 EStG bezeichnet. Die § 4-Abs-3-Gewinnermittler werden auch als „Einnahmen-Ausgaben-R...