Praxis der Bilanzierung 2019/2020
15. Aufl. 2019
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S. 52. Basiswissen Unternehmensrecht (§ 189a bis § 231 UGB)
2.1. Lernziel
Wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung aussehen, ist im Unternehmensrecht festgelegt. Sie finden hier die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und die Bewertungsvorschriften. Auch das strenge Niederstwertprinzip hat seine Heimat im Unternehmensrecht. Es ist die wichtigste Bewertungsvorschrift für das Umlaufvermögen. Auch hier interessieren wir uns vordringlich für die Muss-Bestimmungen und erst in zweiter Linie für die Kann-Bestimmungen. Man kann nicht sagen, dass das Unternehmensrecht wichtiger ist als das Einkommensteuergesetz oder umgekehrt. Es ist nur die andere Perspektive, die den Unterschied ausmacht.
Die wesentlichen Inhalte der Rechnungslegung (§§ 189–243 UGB) werden Ihnen mit einer einfachen Kommentierung präsentiert. Die Darstellung der Gesetzestexte erfolgt teilweise stark gekürzt und auf wesentliche Inhalte beschränkt.
2.2. Allgemeine Vorschriften
Für das dritte Buch gelten folgende Begriffsbestimmungen
Unternehmen von öffentlichem Interesse:
Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel zugelassen sind;
Kapitalgesellschaften, die Kreditinstitute sind.
Kapitalgesellschaften,...