Praxis der Bilanzierung 2017/2018
14. Aufl. 2017
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S. 2258. Rückstellungen
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Aktivseite | Passivseite | ||
A. | Anlagevermögen | A. | Eigenkapital |
B. | Umlaufvermögen | B. | Rückstellungen |
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | C. | Verbindlichkeiten |
D. | Rechnungsabgrenzungsposten |
8.1. Einstimmung auf das Thema
Wir sind jetzt auf der Passivseite der Bilanz, und dort finden sich die Schulden, auch als Passiva bezeichnet. Schuld bedeutet, dass ich eine Verpflichtung habe und diese auch bewertet werden kann. Dies dient zur Unterscheidung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Bei der Verbindlichkeit ist die Höhe und die Verpflichtung sicher (4.277 sind am fällig), während bei der Rückstellung der Grund für die Zahlung, also die Verpflichtung und/oder auch die Höhe, unsicher ist.
Unser Thema sind hier die Rückstellungen, einmal aus der Sicht des Unternehmensrechts und einmal aus der Sicht des Steuerrechts. In § 198 Abs 8 Z 2 UGB finden wir vorerst zwei Arten, die Verbindlichkeitsrückstellung und die Aufwandsrückstellung. Bei der Verbindlichkeitsrückstellung gibt es dann zwei Ausformungen, die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten und die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Bei der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gibt es eine Verpflichtung gegenüber...