Praxis der Bilanzierung 2017/2018
14. Aufl. 2017
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S. 2027. Eigenkapital
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Aktivseite | Passivseite | ||
A. | Anlagevermögen | A. | Eigenkapital |
B. | Umlaufvermögen | B. | Rückstellungen |
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | C. | Verbindlichkeiten |
D. | Rechnungsabgrenzungsposten |
7.1. Bilanzausweis
7.1.1. Eigenkapital
In § 224 Abs 3 UGB finden wir das Eigenkapital in vier Posten unterteilt:
Nennkapital (Grundkapital, Stammkapital)
Kapitalrücklagen:
-1. gebundene, 2. nicht gebundene
Gewinnrücklagen:
-1. gesetzliche Rücklage, 2. satzungsmäßige Rücklage, 3. freie Rücklagen
Bilanzgewinn (Bilanzverlust), davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Es fällt natürlich sofort auf, dass diese Unterteilung nicht für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften tauglich ist. Der Einzelunternehmer weist seinen Gewinn in der Bilanz nicht gesondert aus. Der Einzelunternehmer wird auch keine Gewinnrücklage bilden. Bei ihm gibt es auch keine Unterscheidung von Nennkapital und Kapitalrücklagen. Er vereinigt die vier dargestellten Posten des Eigenkapitals in einem einzigen Posten, der ebenfalls als Eigenkapital bezeichnet wird. Diese Aussage gilt grundsätzlich auch für die Personengesellschaften.
Wir bleiben aber bei den Kapitalgesellschaften und beginnen hier bei den Rücklagen. Anhand von drei Begriffspaaren lassen sich die Eigenheite...