Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen
2. Aufl. 2017
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S. 11. Grundlagen der Bilanzierung
1.1. Buchungszeitpunkt
Hinsichtlich des Buchungszeitpunktes muss zwischen Vermögens- und Erfolgsänderungen differenziert werden. Eine Vermögensänderung ist in jenem Zeitpunkt zu verbuchen, in dem der wirtschaftliche Eigentümer eines Vermögensgegenstandes wechselt. Maßgeblich ist daher jener Zeitpunkt, in dem die wirtschaftliche Verfügungsmacht im Sinne eines Chancen-/Gefahrenüberganges vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Im allgemeinen Wirtschaftsverkehr regeln die sog Incoterms (internationale Handels-/Lieferklauseln) der Internationalen Handelskammer Zeit und Ort des Gefahren- bzw Kostenüberganges. Nicht ausschlaggebend ist demnach der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Wurde ein Kaufvertrag zwar abgeschlossen, aber noch nicht erfüllt, liegt ein schwebendes Geschäft vor, welches für sich keine buchungspflichtige Vermögensänderung begründet. Die Vertragspartner müssen allerdings jeweils für sich prüfen, ob nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag aus der weiteren Geschäftsabwicklung ein Verlust droht und ggf hierfür eine „Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden (Beschaffungs- oder Absatz-)Geschäften“ zu passivieren ist. Bei Erfolgs...