Das Auto im Steuerrecht
3. Aufl. 2017
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S. 1I. Einkommensteuer (Körperschaftsteuer)
A. Grundlagen
1. Betriebsausgaben – Werbungskosten – Einkünfte
Der Einsatz von Wirtschaftsgütern im Rahmen der Erzielung von Einkünften, seien es betriebliche Einkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit) oder außerbetriebliche Einkünfte (Nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte), verursachen Kosten, die im Bereich der betrieblichen Einkünfte als Betriebsausgaben, im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte als Werbungskosten bezeichnet werden.
a) Gewinn – Überschuss
Im betrieblichen Bereich ergibt sich nach Abzug aller Betriebsausgaben der Gewinn – wenn dieser Betrag durch Bilanzierung bzw Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird – oder der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben – wenn dieser Betrag durch Überschussrechnung (sog Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ermittelt wird. Eventuelle weitere Einkünfte (zB Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) werden addiert, und bestimmte Ausgaben (insbesondere zB Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) werden abgezogen; dadurch gelangt man zur steuerlichen Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (na...