Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2022
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S. 492. Steuerrechtlicher Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung
2.1. Ertragsteuerliche Aspekte der Arbeitskräfteüberlassung
Paul Hollaus
2.1.1. Grundlagen
Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung ist aus ertragsteuerlicher Sicht eine gesonderte Beurteilung für den (Arbeitskräfte-)Überlasser, den (Arbeitskräfte-) Beschäftiger und die überlassene Arbeitskraft (Mitarbeiter) durchzuführen. Die Arbeitskräfteüberlassung setzt aus ertragsteuerlicher Sicht Rechtsverhältnisse zwischen diesen drei Personen (Überlasser, Beschäftiger, Arbeitskraft) voraus. Dabei ist im Falle der Arbeitskräfteüberlassung mit reinem Inlandsbezug (dh Überlasser, Beschäftiger und überlassene Arbeitskraft sind in Österreich ansässig; die Arbeitskraft wird nur in Österreich tätig) für die persönliche Steuerpflicht die nationale Steuergesetzgebung (Einkommensteuergesetz – idF EStG, Körperschaftsteuergesetz – idF KStG) maßgeblich.
Bei der internationalen (grenzüberschreitenden) Arbeitskräfteüberlassung sind zusätzlich zum österreichischen (Außen-)Steuerrecht die innerstaatlichen (Steuer-) Rechtsordnungen anderer Staaten zu beachten. In Fällen, in denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (idF DBA oder Abkommen) mit dem betreffenden Staat abgeschlossen ha...