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Krankenversicherungsbeiträge für ausländische Versorgungsleistungen
Ro 2014/08/0047 u. a. (beim EuGH anhängig als Rs. C-453/14, Knauer).
Nach § 73a ASVG sind auch für ausländische, vom Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 oder eines die Krankenversicherung beinhaltenden bilateralen Abkommens erfasste Renten Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten, wenn der Pensionist im Inland zur Inanspruchnahme von Krankenbehandlungsleistungen berechtigt ist. Diese Regelung basiert unter anderem auf Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, wonach gleichartige ausländische Sachverhalte den inländischen gleichgestellt werden können.
Der VwGH hat nun diesbezüglich im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH die Frage herangetragen, ob die zweite Säule der Pensionsvorsorge Liechtensteins als gleichartige Leistung angesehen werden kann. Die Beantwortung dieser Frage ist nicht nur für den vorliegenden Fall eines Grenzgängers, der Leistungen aus Liechtenstein bezieht, sondern auch im Verhältnis zu anderen Staaten, die ähnliche Altersvorsorgesysteme vorsehen, relevant.