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Reform der Investmentbesteuerung in Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat ein Steuerschlupfloch bei den hoch umstrittenen Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag geschlossen. Das Parlament verabschiedete am mit Stimmenmehrheit ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung. Rückwirkend zum wird die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer davon abhängig gemacht, dass der Steuerpflichtige die jeweilige Aktie für einen bestimmten Mindestzeitraum hält.
Das Gesetz nimmt die sogenannten Cum-cum-Geschäfte von Investoren ins Visier. Diese machen sich seit Jahren die unterschiedliche Besteuerung von Dividenden im In- und Ausland zunutze, um Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge zu sparen. Künftig sollen solche Deals nicht mehr möglich sein. Das Gesetz schreibt vor, dass der Anspruch auf Steuerrückerstattung nur besteht, wenn der Aktieninhaber die Papiere 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag im Besitz hat und ein Mindestmaß des wirtschaftlichen Risikos an den Aktien trägt.
Lesen Sie mehr zur Neuregelung in einer der nächsten SWI-Ausgaben.