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UFS bestätigt wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff bei Personalgestellung
Mag. Petra Vrignaud ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.
Nachdem der VwGH in jüngster Vergangenheit in einem in Fachkreisen Aufsehen erregenden Erkenntnis den Arbeitgeberbegriff im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Personalgestellung in wirtschaftlicher Sichtweise interpretiert hatte (siehe , sowieKunesch, PV-Info 9/2013, Seite 19 ff), zog nun auch der UFS (seit : Bundesfinanzgericht [BFG]) in seiner Entscheidung vom , RV/0625-I/11, nach.
Sachverhalt
Auch in dieser Entscheidung handelte es sich um eine Personalgestellung einer in Österreich ansässigen Arbeitnehmerin, die im Rahmen einer Entsendungsvereinbarung zur (kurzfristigen, das heißt unter 183 Tage andauernden) Arbeitsleistung ins Ausland (hier: Spanien) entsandt wurde. Entgegen der Meinung des zuständigen Finanzamts, welches aufgrund der Anwendung der 183-Tage-Regelung (hier: Art 16 Abs 2 DBA Spanien) sämtliche Vergütungen der Arbeitnehmerin der österreichischen Besteuerung unterwarf, sah der UFS – im Einklang mit der aktuellen VwGH-Judikatur – aufgrund der Kostenweiterverrechnung den (wirtschaftlichen) Arbeitgeber nicht im österreichischen Gesteller, sondern im spanischen Beschäftiger gelegen. Damit gelangt die 183-Tage-Regelung nicht zur Anwendung, was wiederum be...