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DB-Bemessungsgrundlage bei Rückzahlung von Arbeitslohn
Der VwGH bestätigte die Ansicht des UFS, wonach rückgezahlte Arbeitslöhne die Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag nicht reduzieren ().
Sachverhalt
Einem Geschäftsführer wurden in den Jahren 1987 bis 1990 Bezüge ausbezahlt, die zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag gehört hatten. Im Dezember 2005 wurde ein Teil dieser Bezüge an die Gesellschaft zurückbezahlt. Die Rückzahlung erfolgte nach den Angaben der Gesellschaft, weil es sich bei diesen Beträgen um Überbezüge gehandelt habe. Begehrt wurde die Berücksichtigung der Rückzahlung bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag im Monat der Refundierung.
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 (vgl -G/06) vertrat der UFS die Rechtsansicht, dass bei einer Rückzahlung von (in den Vorjahren) ausbezahltem Arbeitslohn im Monat der Rückzahlung keine Minderung der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag möglich ist (siehe ausführlich Kunesch, PV-Info 3/2010, Seite 30 ff).
Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde beim VfGH (die Behandlung der Beschwerde wurde abgelehnt; ) und in der Folge beim VwGH erhoben (Abweis...