zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 2, Februar 2014, Seite 10

Neuerungen bei AMS-Förderungen

Andreas Gerhartl

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die mit Anfang 2014 in Kraft getretenen wesentlichen Änderungen bei AMS-Förderungen. Dabei wird vor allem die neue Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe vorgestellt.

Neue Ausbildungs-förderung für Gesundheits- und Sozialberufe

Seit Jänner 2014 fördert das AMS die Kosten der Ausbildungen von Arbeitnehmern in Gesundheits- und Sozialberufen sowie Kindergartenpädagogik. Das mit der Förderung verfolgte Ziel besteht darin, die Weiterbildungsaktivitäten zu erleichtern. Gleichzeitig soll durch die mit der Absolvierung der Ausbildung einhergehende Höherqualifizierung der Bedarf an Fachkräften reduziert werden.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung können prinzipiell alle Arbeitgeber erhalten, ausgenommen Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Förderbar sind vollversicherte oder karenzierte Arbeitnehmer, die an bestimmten Ausbildungen im Gesundheits- oder Sozialbereich oder in der Kindergartenpädagogik teilnehmen.

Nicht förderbar sind Ausbildungen von Arbeitnehmern in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis sowie von überlassenen Arbeitern, für die der Sozial- und Weiterbil...

Daten werden geladen...