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Weitere Treaty Overrides in Deutschland
Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom brachte in Deutschland u. a. Neuregelungen im EStG mit sich, die im Zusammenhang mit der Anwendung von DBA von Bedeutung sind. So traten am u. a. der ergänzte § 50d Abs. 9 (Neuregelung der Gesetzeskonkurrenz zu § 50d Abs. 8 dEStG), der neu formulierte (und wesentlich erweiterte) § 50d Abs. 10 (Neuregelung der Sondervergütungen „über die Grenze“) sowie der neu eingefügte § 50i dEStG (Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts für Veräußerungsgewinne bei grenzüberschreitenden Personengesellschaften) in Kraft. Salzmann (IWB 12/2013, 405 ff.) nimmt eine kritische Würdigung dieser gesetzlichen Neuerungen vor und bringt dabei insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken vor. So ist etwa mit allen genannten Neuerungen eine verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung verbunden, da sich der zeitliche Anwendungsbereich von § 50d Abs. 9 und 10 dEStG jeweils auch auf alle noch nicht rechtskräftig festgesetzten Fälle erstreckt; bei § 50i dEStG gilt hinsichtlich der laufenden Einkünfte Entsprechendes. Zudem sind mit allen genannten Neuregelungen völkerrechtswidrige Treaty Overrides verbunden, die möglicherweise auch einen Verstoß gegen Verfassungsrecht ...