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Anwendung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung bei Grenzgängern
Application of German CFC Legislation to Cross-Border Workers
German controlled foreign corporation (CFC) legislation cuts through the shielding effect of German-controlled corporations in tax shelters. According to the prevailing opinion, German CFC legislation shall also be applicable to taxpayers only subject to a fictitious unlimited tax liability which affects mostly cross-border workers. This opinion is surprising, because it leads to a legally questionable and barely feasible taxation.
I. Zur deutschen Hinzurechnungsbesteuerung
Bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 dAStG handelt es sich um eine besondere ertragsteuerliche Behandlung von Erträgen aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften. Prinzipiell werden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach dem Trennungsprinzip besteuert. Gewinne werden zunächst auf Ebene der Kapitalgesellschaft der lokalen (Körperschaft-)Steuer unterworfen. Die Dividende unterliegt dann bei dem Gesellschafter im Zeitpunkt des Zuflusses der Einkommensbesteuerung. Im Regelfall führt damit das Trennungsprinzip zu einer wirtschaftlichen Doppelbelastung der auf Ebene der Kapitalgesellschaft erzielten Gewinne. Diese wird bei Privatpersonen durch Anwendung des Teileinkünfteverfahrens na...