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VwGH-Erkenntnisse zum PKW-Sachbezug
Gegen Jahresende 2020 gab es zwei Erkenntnisse des VwGH rund um das Thema PKW-Sachbezug, die im Folgenden in aller Kürze dargestellt werden.
Laufender Kostenbeitrag bei teuren PKW – bis
Sachverhalt
Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA-, nunmehr GPLB-Prüfung) für die Jahre 2009 bis 2011 wurde festgestellt, dass einem Arbeitnehmer ein Firmen-PKW mit Anschaffungskosten (inkl Umsatzsteuer und NoVA) iHv 54.747 € zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wurde. Der Arbeitnehmer leistete einen monatlichen Kostenbeitrag iHv 384,50 €. Der Arbeitgeber berechnete einen monatlichen Sachbezugswert von 212,50 €, indem er den (damaligen) Höchstbetrag von 600 € um den Mitarbeiteranteil von 384,50 € reduzierte. Das Finanzamt hingegen berechnete zunächst einen ungedeckelten Sachbezugswert von 821,20 €, den es um den Kostenanteil von 384,50 € reduzierte, und ermittelte daher den monatlichen PKW-Sachbezugswert mit 436,70 €.
Rechtliche Grundlage
§ 4 Abs 7 SachbezugswerteVO in der für den Prüfungszeitraum gültigen Fassung (BGBl II 2004/476) lautete wie folgt: „Kostenbeiträge des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber mindern den Sachbezugswert. Bei einem einmaligen Kostenbeitrag beste...