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PV-Info 4, April 2021, Seite 5

Kurzarbeit – Phase 4

Monika Kunesch

Nunmehr begleitet uns die Kurzarbeitsabrechnung seit über einem Jahr und – so liest man – wird es wohl noch länger tun. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, was für Phase 4 der Kurzarbeit ab unverändert gilt und in welchen Bereichen es (geringfügige) Änderungen gibt.

Dauer und Antragstellung

Die Corona-Kurzarbeit Phase 4 gilt von bis .

Für die Antragstellung sind ausschließlich die Sozialpartnervereinbarungenfür die Phase 4 (Formularversion 9.0) zu verwenden. Bei Drucklegung dieser Ausgabe lag eine Information der WKO vor, wonach die Antragstellung für Phase 4 voraussichtlich erst ab Dienstag, , möglich sein wird. Begehren auf Kurzarbeitsbeihilfe mit Beginn ab können voraussichtlich bis spätestens noch rückwirkend beim AMS eingebracht werden. Ab soll eine Einbringung nur mehr vor Beginn der Kurzarbeit möglich sein. Für Betriebe, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, wird laut WKO auch nach dem eine rückwirkende Antragstellung bis maximal zwei Wochen nach Beginn der Kurzarbeit möglich sein. Die geänderte Kurzarbeitsrichtlinie lag bei Drucklegung noch nicht vor. Auch wenn es sich faktisch gesehen um eine Verlängerung von Kurzarbeit handelt, ist eAMS-technisch eine Erst...

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