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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
nunmehr ist die Homeoffice-Regelung gesetzlich komplett umgesetzt. Am wurde der arbeitsrechtliche Teil im Parlament abgesegnet – Christina Traxler informiert Sie ausführlich dazu. Die steuerrechtlichen Maßnahmen wurden durch Kundmachung des 2. COVID-19-StMG im BGBl I 2021/52, ausgegeben am , und mit der Änderung der Lohnkontenverordnung, die die Verpflichtung zur Mitteilung der Anzahl der Homeoffice-Tage und des gewährten Home-office-Pauschales auf dem Jahreslohnzettel (L16) regelt, in BGBl II 2021/122, ausgegeben am , abgeschlossen.