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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2017
Bei den Angestellten der Baugewerbe und der Bauindustrie kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht.
Gehaltserhöhung
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden jeweils für eine Laufzeit von 12 Monaten
mit um 1,5 %,
mit um den Verbraucherpreisindex plus 0,5 Prozentpunkte.
erhöht.
Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wurde der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2017 bis zum Februar 2018 vereinbart.
Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Internetseite der Geschäftsstelle Bau (http://www.bau.or.at) ersichtlich.
Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Rahmenrecht: Taggeld (Inland)
Die Taggeldsätze wurden gemäß der nachstehenden Tabelle festgesetzt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höhe des Taggeldes (pro Arbeitstag) in Euro | |||
Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie*) | bisher | ab | ab |
§ 17 Z 1, 2 und 4 lit b | 26,40 | 28,00 | 28,00 |
§ 17 Z 3 und 4 lit a | 15,00 | 15,10 | 15,20 |
*) § 17 des Kollektivvertrages lautet:
„§ 17. Taggeld
Anspruchsberechtigt sin...