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Verrechnungspreise und Beihilferecht
Lopez (Kluwer Taxblog ) untersucht anhand des Urteils des EuGH in der Rs Fiat das Zusammenspiel zwischen der Anwendung von Verrechnungspreisregelungen und dem Verbot staatlicher Beihilfen. Wie bereits in den Fällen Starbucks und Amazon wurde nicht die rechtliche Regelung selbst (= die für Transaktionen mit verbundenen Parteien vorgesehene Verordnung) von der Kommission als staatliche Beihilfe angesehen, sondern deren Anwendung durch die Steuerverwaltung in Form eines Steuervorbescheids (ruling). Damit ein solcher Steuervorbescheid einen unzulässigen (selektiven) Vorteil darstellt, muss die Verrechnungspreisregelung willkürlich angewandt worden sein. Dies wurde vom EuGH bereits damit verneint, dass er das Vorliegen eines Rechtsfehlers bei der Bestimmung der „normalen“ Besteuerung oder des in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Richtwerts feststellte, der zwangsläufig die Argumentation zum Vorliegen eines selektiven Vorteils entkräftet.