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UID als Voraussetzung für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
Der , Euro Tyre, Stellung zu der Frage bezogen, ob es zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen zwingend einer UID bedarf. Gassmann (PIStB 2018, 159 ff) analysiert dieses Urteil anhand eines Praxisfalls. Die Finanzbehörden versagen die Steuerfreiheit regelmäßig, wenn im Zeitpunkt der Lieferung (noch) keine gültige UID vorliegt. Dem habe der EuGH, wie auch bereits der BFH ( V B 72/16), einen Riegel vorgeschoben. Weder in Art 138 Abs 1 MwSt-RL noch in der Rechtsprechung des EuGH wird unter den abschließend aufgezählten materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung die Verpflichtung des Erwerbers erwähnt, über eine UID zu verfügen (Rn 29 ff des Urteils). Demnach handle es sich bei der UID lediglich um ein formelles Erfordernis, nicht aber um eine materielle Voraussetzung. Daher dürfe die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit nicht versagen, sofern der Lieferant die Unternehmereigenschaft seines Kunden anhand anderer geeigneter Nachweise (zB Handelsregisterauszüge, Bestätigungen ausländischer staatlicher Stellen, Handelskammerbescheinigung etc) erbringen kann.