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Abänderungsprotokoll und Zusatzprotokoll zum DBA Georgien
Das Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und das Zusatzprotokoll zur Abänderung des am in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde in BGBl III 2018/83 kundgemacht.
Durch das Abänderungsprotokoll und das Zusatzprotokoll soll die internationale Verpflichtung Österreichs zur Anpassung seiner Doppelbesteuerungsabkommen an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft umgesetzt werden. Konkret wird die Regelung über den Informationsaustausch an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst.